. . . hätten sie doch den Fensterputzer gefragt!

Foto: Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-HandwerksWas niemand sieht: Hinter diesem Fensterreiniger steht ein zweiter Mann zur Absicherung. Feststehende Fenster in luftiger Höhe treiben die Betriebskosten hoch, weil die Reinigung erheblich teurer wird.

Gallas-Geschäftsführer Lars Blunck über Fehler bei der Bauplanung.

Wer neu baut, muss die Kosten im Blick behalten. Möglichst niedrige Erstellungskosten bei möglichst hohen Miet- oder Verkaufseinnahmen sichern eine hohe Rendite. Und die ist schließlich das Ziel im kommerziellen Baubetrieb. Doch wehe, wenn am falschen Ende gespart wird. Dann kann es anschließend richtig teuer werden. Warum, erklärt Lars Blunck, Geschäftsführer des Gebäudereinigungsunternehmens Gallas mit Sitz in Seevetal.

„Kaum ist die Immobilie fertig, beginnt auch schon das Drama. Vor allem feststehende Fensterflächen in höheren Stockwerken können vergleichsweise hohe Reinigungskosten auslösen, über die sich viele Architekten im Vorwege gar keine Gedanken machen“, sagt Blunck und verweist unter anderem auf Sicherheitsvorschriften durch die Berufsgenossenschaft.

Ab sechs Metern kann es schwierig werden

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Doch der Reihe nach: Bis zum ersten Obergeschoss sind feststehende Fensterflächen (nicht zu öffnen und deshalb nur von außen zu reinigen) kein Problem, denn dort kommt der Gebäudereiniger mit der Stange hin – einer teleskopartigen Wischvorrichtung, die vom Boden aus geführt wird. Blunck: „Dort können wir auch mit der Leiter arbeiten. Aber alles über sechs Meter Höhe wird problematisch.“

Der konstruierte Fall: feststehende Fenster im fünften Stock eines Bürohauses. Blunck: „Ist direkt daneben ein Fenster, das sich öffnen lässt, kann sich der Reiniger theoretisch aus dem Fenster lehnen und die Fläche putzen. Aber: Grundsätzlich muss er erst einmal abgesichert sein, also ein Sicherungsgeschirr tragen und sich in der hoffentlich vorhandenen Sicherheitsöse einklinken. Nun könnte ihm bei der Arbeit schlecht werden – deshalb schreibt die Berufsgenossenschaft vor, dass grundsätzlich eine zweite Person zur Absicherung dabei sein muss. Das verdoppelt schon mal die Personalkosten.“ Die personelle Doppelbesetzung gilt übrigens auch schon unterhalb von sechs Metern, wenn sich der Mitarbeiter aus dem Fenster lehnen muss. Und: Auf keinen Fall darf sich ein Mitarbeiter auf das Fensterbrett stellen und Außenflächen reinigen.