Bloß nicht einatmen!

Rainer KalbeMeister Rainer Kalbe, Geschäfts­führer bei Hartmann Haustechnik, zeigt ein Gutachten, das als Grundlage für die Sanierung einer Trinkwasseranlage dient. Foto: Wolfgang Becker

Ein erfrischender Schluck Leitungswasser nach getaner Gartenarbeit ist ein perfekter Durstlöscher – auch wenn sich im Wasser ein paar Vertreter des Bakteriums Legionella pneumophila befinden. Die sind dort zwar immer anzutreffen, können einem gesunden Organismus aber in der Regel nichts anhaben. Gefährlicher wird es beim Duschen, denn wenn die Erreger über mikroskopische Tröpfchen (Aerosole) eingeatmet werden und in tiefere Lungenbereiche vordringen, können sie die gefürchtete Legionärskrankheit auslösen. Besonders gefährdet sind Alte und Kranke. Die bestehenden Vorschriften müssen in der Praxis anders angewendet werden als bisher, wie Rainer Kalbe, Geschäftsführer von Hartmann Haustechnik und stellvertretender Bezirkshandwerksmeister in Harburg, im B&P-Gespräch berichtet. Gut zu wissen für Hausbesitzer, Bewohner von Häusern mit großen Heizungsanlagen und den Klempner von nebenan, denn gerade für ihn kann es rechtlich kompliziert werden.

Regelmäßig prüfen

Vor allem in vermieteten Mehrfamilienhäusern und Einrichtungen mit großen Trinkwasseranlagen (Krankenhäuser, Altenheime, Schulen, Unternehmen) muss das Trinkwasser, das ja auch zum Duschen genutzt wird, regelmäßig auf den Befall mit Legionellen geprüft werden. Bislang war es üblich, dass bei Erreichen des „technischen Maßnahmenwertes“ in einem befristeten Zeitraum gehandelt werden musste, um die Anlage zu sanieren. Sie wurde in dem Fall als „bedingt gebrauchsfähig“ eingestuft. Lag der Wert darüber, erfolgte die Sperrung beziehungsweise die unverzügliche Gefahrenabwehr. Das reicht als Reaktion heute nicht mehr.

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Rainer Kalbe: „Per Gesetzesvorgabe muss jetzt eine ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung der gesamten Trinkwasserversorgungsanlage durchgeführt werden. Die Komplettüberprüfung bezieht sich auf die Bewertung aller Risiken. Es geht dann nicht mehr nur um die Legionellen, sondern auch um den Gesamtzustand und die verbauten Materialien. Gibt beispielsweise eine nicht zugelassene Armatur zu viel Schwermetall ins Trinkwasser ab, muss sie ausgetauscht werden. Gehandelt werden muss auch, wenn Fehler in der Hydraulik gefunden werden. Sind nicht mehr zugelassene Rohrwerkstoffe vorhanden, müssen die Leitungen ausgetauscht werden.“ Es herrscht das Prinzip „kleine Ursache – große Wirkung“, die Legionellen lösen einen Gesamt-Check aus.

Kalbe: „Der einfache Installateur ist völlig überfordert, wenn er aufgrund der Gefährdungsbeurteilung, die von einem zertifizierten Fachmann durchgeführt werden muss, einen Maßnahmenkatalog erstellen soll und beispielsweise Pumpen austauschen lässt. Da kann die Ausbreitung von Legionellen sehr schnell sehr teuer werden. Wenn es dann unter Fachleuten zu unterschiedlichen Beurteilungen kommt, ob der Austausch wirklich hätte sein müssen, stellt sich schnell die Frage der Haftung. Es drohen Regressforderungen.“ Deshalb ist es sinnvoll, den Maßnahmenkatalog ebenfalls vom Gutachter festlegen zu lassen.

So lässt sich vorbeugen

Betreiber von Anlagen sind gesetzlich verpflichtet, den Nachweis zu erbringen, dass kein Legionellenbefall vorliegt. Dazu Rainer Kalbe: „Sollte jedoch ein Befall festgestellt werden, kann bereits eine fehlende Instandhaltungsdokumentation bei der Gefährdungsanalyse erhebliche Mehrkosten verursachen, da der Gutachter davon ausgehen muss, dass alle wartungsbedürftigen Anlagenteile nicht gewartet wurden. Die Anlage sollte somit nicht nur regelmäßig gewartet und überprüft werden, sondern dieses muss auch dokumentiert werden.“
Damit eine amtlich vorgeschriebene Gefährdungsanalyse gar nicht erst erstellt werden muss, bietet das Unternehmen Hartmann Haustechnik seinen Kunden eine Vorab-Analyse und gegebenenfalls die Instandsetzung der Trinkwasseranlage an. Die Gefahr, dass sie bei der Beprobung durchfällt, ist dann so gut wie ausgeschlossen.
Wer vorbeugen möchte: Legionella pneumophila mag weder kaltes noch heißes Wasser. Es vermehrt sich am besten zwischen 25 und 50 Grad. Da größere Speicher fast nie leerlaufen und deshalb kein vollständiger Wasseraustausch stattfindet, kann die Keimzahl hier höher sein. Rainer Kalbe: „Deshalb ist es grundsätzlich sinnvoll, die Wassertemperatur im Speicher über 60 Grad zu halten. Was natürlich im Widerspruch zum Energiesparen steht. Eine Lösung: Der Speicher wird einmal täglich für einen kurzen Zeitraum auf 60 Grad aufgeheizt. Allerdings müssen dann auch alle Leitungen durchgespült werden, da die Legionellen hier sonst überleben.“ wb

Web: www.hartmann-
haustechnik.info

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