Die Brücke zwischen privatem und öffentlichem Baurecht

Die klassische Verzahnung

Wie kompliziert die Rechtslage sein kann und wo die Synergien stecken, zeigt dieses Beispiel: Ein Architekt plant für einen Auftraggeber eine Sanierung und nutzt dabei den Bestandsschutz der Immobilie aus, denn zu dem Haus gehört ein Anbau, der so heute nicht mehr genehmigungsfähig gewesen wäre. Bei dem Umbau übersieht der Architekt, dass der Bestandsschutz entfällt, wenn alle Wände des Anbaus abgerissen werden. Der Fall tritt ein und dem Bauherren, der den Neubau bereits bewohnt, flattert eine Abrissverfügung vom Landkreis ins Haus – der Anbau muss verschwinden. Der Verwaltungsrechtler Michael Schmidt: „Die Lösung in solchen Fällen: Es wird nachträglich ein neues Baugenehmigungsverfahren in Gang gesetzt.“ Bleibt es allerdings bei der Abrissverfügung, auch nachdem das Verwaltungsgericht durchlaufen wurde, kommt die Architektenrechtlerin Katharina Orthmann zum Einsatz: „Denn jetzt geht es um die Architektenhaftung, hier die Inanspruchnahme des Architekten auf Schadensersatz. Das ist die klassische Verzahnung, mit der wir hier arbeiten. Es ist extrem komfortabel, in solchen Fällen einfach mal eine Tür weiter zu gehen und die Lage zu besprechen.“

Die Fachanwältin weiter: „Gerade im Privaten Baurecht werden immer häufiger Anwälte eingeschaltet. Das gilt im Übrigen nicht nur für große Bauvorhaben, sondern auch für den privaten Bauherrn, der sich ein Einfamilienhaus baut. Immer häufiger werden wir schon vor dem Bau eingeschaltet, um die Verträge zu überprüfen. Das macht auch Sinn, denn unter dem Strich wird das immer günstiger, als wenn es während des Bauens oder nach der Fertigstellung zu Problemen kommt.“

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Und sie benennt einen zweiten Trend: „Die Zahl der außergerichtlichen Vereinbarungen steigt. Das liegt unter anderem daran, dass die gerichtliche Klärung von zivilrechtlichen Verfahren häufig sehr lange dauert.“

. . . dann kommt das Flatterband

Im Fachbereich von Michael Schmidt kann das anders sein: Kommt es dort zu Problemen mit dem Nachbarn, kann beispielsweise im Eilverfahren ein Baustopp beantragt werden, weil der Widerspruch gegen eine Baugenehmigung keine aufschiebende Wirkung hat. Schmidt: „Wird der Baustopp vom Verwaltungsgericht angeordnet, kommt das Flatterband – das kann schon mal heikel werden.“ Katharina Orthmann und Michael Schmidt haben zwar verschiedene Fachgebiete, sagen aber unisono: „Der Anwalt sollte frühzeitig dabei sein, wenn es um einen reibungslosen Bauverlauf geht.“

p Rembert Rechtsanwälte wurde 1922 in Hamburg gegründet. Nach dem Tode von Rembert Müller sen. benannten die Partner die Kanzlei nach seinem Vornamen, der unverwechselbarer war als der Nachname. Der Sohn des Gründers, Rembert Müller junior, führte das Unternehmen weiter. Die Spezialisierung auf Baurecht hat eine lange Tradition. Etwa zwei Drittel der Mandate betreffen Privates Baurecht, ein Drittel Öffentliches Baurecht. wb

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