Referent ist Sven Niklas
Die digitale Welt bietet unzählige Möglichkeiten – und umso wichtiger ist es, dass sie für alle zugänglich ist. Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen – wie Mobiltelefone, Geldautomaten, Online-Shops sowie Bank- und Telekommunikationsdienstleistungen – barrierefrei zu gestalten.
Ziel ist es, die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung im digitalen Bereich zu verbessern.
In diesem kostenfreien Webinar erhalten Interessierte von Sven Niklas, Referent für digitale Barrierefreiheit in der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, eine umfassende Einführung in die neuen gesetzlichen Anforderungen und Lösungsvorschläge für die erfolgreiche Umsetzung in Unternehmen.
Das Webinar findet am 16. September 2025 in der Zeit von 10 bis 11.30 Uhr als Kooperationsveranstaltung der niedersächsischen Industrie- und Handelskammern statt und beinhaltet auch eine Fragerunde.
Hier geht’s zur Anmeldung zum Webinar „Infos zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“.