Wagniskapitalgesetz für eine neue Gründerzeit

Svenja_Stadler

Svenja Stadler, SPD-Bundestagsabgeordnete (Landkreis Harburg)

Deutschland hat tolle Gründer mit guten Ideen. Der Landkreis Harburg rangiert laut Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn in der Liste der attraktivsten Regionen für Start-ups bundesweit in den Top 25, im Norden der Republik in den Top 3 – vor Hamburg! Allerdings ist es oft die Wachstumsphase – die Phase nach der entbehrungsreichen, aber euphorischen und erfolgreichen Gründungsphase -, die viele Jungunternehmer ausbremst. Es ist die entscheidende Phase, und in der fehlt oft der notwendige finanzielle Rückhalt, um durchzustarten und das Unternehmen sattelfest zu machen.

Gemessen an der deutschen Wirtschaftskraft ist der deutsche Wagniskapitalmarkt recht klein. In Zeiten sich rapide wandelnder Märkte und Technologien und den enormen Herausforderungen der digitalen Wirtschaft braucht Deutschland jedoch mehr Anleger von Eigenkapital in neu gegründete Unternehmen. Dringend müssen Anreize für solche Investitionen geschaffen werden. Andernfalls könnten wir den Anschluss verlieren und dem Wettbewerb auf Dauer nicht gewachsen sein.

Anreiz für Investoren

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Die vom Bundeskabinett vereinbarten Eckpunkte zu einem Wagniskapitalgesetz haben deshalb vor allem eines zum Ziel: die Verbesserung der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Risikokapitalgeber. In dem Papier hat man sich zum Beispiel darauf verständigt, in 2016 das INVEST-Zuschussprogramm massiv auszubauen. Wer pro Jahr bis zu 500 000 Euro in Wagniskapital investiert, dem wird darauf künftig ein 20-prozentiger Investitionszuschuss gewährt. Ebenso eine Steuererstattung auf Veräußerungsgewinne. Außerdem wird es einen Förderzuschuss für den Ausgleich von Verlusten geben.

In einem entscheidenden Punkt fordert die SPD jedoch eine Nachbesserung der Eckpunkte: Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen müssen für junge innovative Unternehmen steuerfrei bleiben. Dabei gilt es selbstverständlich, Steuerschlupflöcher zu verhindern. Die beabsichtige Erstattung von Steuern auf Veräußerungsgewinne ist ein bürokratisches Hindernis und inkonsequent. Leider stellt sich das unionsgeführte Finanzministerium bislang gegen diesen Schritt.

Ich bin aber überzeugt davon, dass eine entsprechende Regelung ein richtiges Signal an die Gründerszene wäre, die laut Deutschen Startup-Monitor zwar zufriedener mit der Politik ist als im Vorjahr, allerdings immer noch berechtigte Kritik äußert.

Ein durchdachtes Wagniskapitalgesetz mit deutlichen Investitionserleichterungen gehört aus meiner Sicht zu den Voraussetzungen für eine neue und erfolgversprechende Gründerzeit. Wollen wir auf dem Weltmarkt auch künftig eine Rolle spielen, müssen wir den Start-ups die richtigen Weichen stellen.

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