Grundsteuerreform – Gute Ansätze bei näherem Hinsehen

Eine Kolumne von Florian Schmidt, Partner bei Dierkes Partner.

Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018, das die bisherige Berechnung der Grundsteuer als verfassungswidrig beurteilt hat, wird die Grundsteuer ab 2025 neu festgesetzt. Die Intention des neuen Gesetzes ist es, insbesondere ein belastbares Bewertungssystem als Basis für die Grundsteuer festzulegen – und damit die Steuereinnahmen der Gemeinden zu sichern. Neben einer gerechteren Regelung sollen die Grundsteuereinnahmen insgesamt konstant bleiben. Das bedeutet natürlich auch, dass es für den Einzelnen zu Mehr- oder Minderbelastungen kommen könnte, da die Grundsteuer lediglich in Gänze aufkommensneutral sein soll.

Hauseigentümer sind Anfang des Jahres dazu aufgefordert worden, Angaben bezüglich der Grundstücke bis zum 31. Oktober 2022 an die Finanzämter zu übermitteln, um eine neue Grundlage für die Berechnung zu schaffen. Die Neubewertung der Grundstücke hat auf den Stichtag 1. Januar 2022 zu erfolgen. Hierfür sind Steuererklärungen zwischen dem 1.Juli und 31. Oktober 2022 beim Finanzamt einzureichen. Anschließend folgen Bescheide, mit denen eine Zwischengröße, der Grundsteuerwert beziehungsweise der Grundsteuermessbetrag, festgehalten wird. Darauf wird die neue Grundsteuer mittels Hebesatz der Gemeinde erst ab dem 1. Januar 2025 erhoben.

Es besteht jedoch keine Einheitlichkeit in den Bundesländern, was wiederum einige Eigentümer vor Herausforderungen stellt und einen erhöhten Informationsbedarf beziehungsweise engen Austausch mit den Steuerberatern erforderlich macht. Der Mehraufwand ist trotz des ungünstigen Zeitpunkts für den Fristablauf Ende Oktober jedoch teilweise lohnenswert. Je nach Modell muss die Grundsteuer nicht zwingend teurer werden, sondern kann auch für Entlastung sorgen. So ist beispielsweise bei Mehrfamilienhäusern mit einer tendenziellen Entlastung zu rechnen. Bei unbebauten baureifen Flächen kann jedoch mit erhöhten Grundsteuern gerechnet werden, da schneller Wohnraum geschaffen und Spekulationen erschwert werden sollen.

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Die Grundsteuerreform ist somit zunächst einmal eine mühsame und aufwendige Mehrarbeit für Eigentümer. Diese kann sich jedoch in vielen Fällen positiv bemerkbar machen.