Weiterbildungsförderung auch für Online-Kurse

Foto: Wolfgang BeckerDer Hamburger Weiterbildungsbonus als Erfolgsmodell gewürdigt: Martin Weber (links), Abteilungsleiter Arbeitsmarktpolitik in der Sozialbehörde, Senatorin Dr. Melanie Leonhard und Olav Vavroš, Geschäftsführer der Zwei P Plan:Personal gGmbH, bei der Zehn-Jahres-feuer im vorigen Herbst. Foto: Wolfgang Becker

Bis 31.12.2020 müssen sie abgeschlossen sein.

Der „Hamburger Weiterbildungsbonus 2020“* fördert berufliche Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Klein- und mittelständischen Unternehmen, von Handwerkern und Selbstständigen. Ein Schwerpunkt ist die Förderung für mehr digitales Know how in Hamburg, das schließt auch Förderung von Online-Kursen mit ein. Arbeitgeber mit unternehmensspezifischen Schulungsbedarfen z.B. im Rahmen der Digitalisierung werden auch bei der Suche nach geeigneten Bildungspartnern unterstützt. Die Antragsstellenden müssen in Hamburg leben und/oder arbeiten. Als ESF-Projekt ist der Weiterbildungsbonus an das Ende der ESF-Förderperiode gekoppelt. Das heißt, die zu fördernden Weiterbildungen müssen bis zum 31.12.2020 abgeschlossen sein. Weitere Informationen auf der Website: www.weiterbildungsbonus.net und persönliche Beratung über die Hotline 040 – 211 12 – 536. Auch eine Beratung über Videochat wird angeboten, dafür füllt man das Kontaktformular auf der WB-Website aus und bekommt dann einen Link für den Zugang zur Videoberatung zugesandt.

Der Hamburger Weiterbildungsbonus startete im November 2009. Es ist ein ESF-Projekt und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF und der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert. Über 16.000 Menschen konnten seit 2009 gefördert werden. Fördervoraussetzung ist: man muss in Hamburg leben und/oder arbeiten. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen

… von Mitarbeitern in kleinen und mittleren Unternehmen

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… von sozialversicherungspflichtig Angestellten aller Branchen … von im Hamburger Modell Beschäftigten

… von geringqualifizierten Mitarbeitern

… von Beschäftigten, die ergänzende Leistungen erhalten, sog. Aufstockern …aber auch von Beschäftigten in Elternzeit und von Alleinerziehenden

… von Selbstständigen

Ausschlaggebend für eine Förderung durch den Hamburger Weiterbildungsbonus ist das individuelle Profil des Antragstellers. In der Regel werden 50% der Weiterbildungskosten, maximal 750 €, gefördert. Für Beschäftigte im Hamburger Modell ist eine 100%Förderung bis 2000 € möglich.

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Träger des Hamburger Weiterbildungsbonus ist die zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH, Wendenstraße 493, 20537 Hamburg

*Das ESF-Projekt „Hamburger Weiterbildungsbonus“ wird aus Mitteln des ESF-Sozialfonds und der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert. Träger ist die zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH