Verantwortungsvoller Umgang mit Unternehmenskrisen

Folgen durch Aussetzen der Insolvenzantragspflicht

Rund 550 000 Unternehmen stehen laut der Auskunftei Creditreform faktisch vor der Insolvenz. Zurzeit wird dies jedoch nicht sichtbar, weil Insolvenzanträge dank einer Ausnahmeregelung der Bundesregierung aktuell bis Ende September 2020 nicht gestellt werden müssen. Gegen eine weitere Verlängerung dieser Regelung bis Ende März 2021 wendet sich nun die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW). IHKLW-Präsident Andreas Kirschenmann erklärt: „Ein noch längeres Aussetzen der Insolvenzantragspflicht sorgt für Unsicherheit im Geschäftsverkehr. Letztlich gefährdet dies andere Unternehmen als Gläubiger.“ Wichtig sei es hingegen, die Sanierungsfähigkeit von Unternehmen außerhalb der Insolvenz zu stärken.

Dazu müsse möglichst zeitnah die sogenannte EU-Restrukturierungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. „Damit hätten unsere Betriebe eine bessere Chance, sich neu aufzustellen, statt in großer Zahl in die Insolvenz zu rutschen“, betont Kirschenmann. Im Kern beinhaltet die Richtlinie ein Stillhalteabkommen für die Gläubiger. Während des Moratoriums werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt. Die Betriebe haben – noch außerhalb der Insolvenz – die Möglichkeit, ein Sanierungskonzept mit ihren Gläubigern zu vereinbaren, zum Beispiel durch einen Schuldenerlass. So ließen sich Domino-Effekte reduzieren, die andere Betriebe mit gefährdeten, zeigt sich Kirschenmann überzeugt. Zugleich würden die Gläubiger geschützt.

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