WLH unterstützt Lüneburg bei Gewerbegebietsentwicklung

Jürgen Enkelmann, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung für Stadt und Landkreis Lüneburg, Jens Wrede, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung im Landkreis Harburg und Lüneburgs Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch beim Vor-Ort-Termin im künftigen Planungsgebiet. Foto: WLH

KOOPERATION BILMER BERG II.

Um neue Gewerbeflächen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Lüneburg zu schaffen und infrastrukturelle Vorteile durch die geplante Bundesautobahn A 39 optimal auszunutzen, soll das bestehende Gewerbegebiet Bilmer Berg in Richtung Osten und Südosten um bis zu 34 Hektar Gewerbefläche erweitert werden. Hierfür geht die Hansestadt Lüneburg neue Wege: Denn die Gewerbe- und Standort­entwicklung wird die Stadt gemeinsam mit der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg (WLG) sowie mit der WLH Wirtschaftsförderung im Landkreis Harburg GmbH angehen. Das gemeinsame Ziel formuliert Lüneburgs Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch so: „Wir wollen mit vereinten Kräften und möglichst zügig neue Ansiedlungsperspektiven für kleine und mittlere Unternehmen aus unserer Region schaffen.“

Mitte Mai besiegelten Kalisch und WLH-Geschäftsführer Jens Wrede die Kooperation mit einem städtebaulichen Vertrag. Dieser regelt die Verteilung der Planungskosten. Die Politik hatte in der jüngsten Sitzung des Verwaltungsausschusses bereits den Startschuss für die Bauleitplanung gegeben. „Mit der Wirtschaftsförderung aus dem Landkreis Harburg haben wir einen vertrauensvollen und sehr erfahrenen Partner gewinnen können“, freut sich Lüneburgs Oberbürgermeisterin. Sie sei sich sicher, dass die Hansestadt durch diese einzigartige Kooperation über Landkreisgrenzen hinaus zügig und erfolgreich ans Ziel gelangen könne.

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Jens Wrede: „Die Situation in der südlichen Metropolregion Hamburg stellt uns vor besondere Herausforderungen: Der Bedarf an freien Gewerbeflächen in der Region ist aktuell derart hoch, dass wir nicht im Standortwettbewerb sind, sondern uns gemeinschaftlich um gute Rahmenbedingungen für Unternehmen kümmern müssen. Die Bündelung unserer Kompetenzen trägt dazu bei, Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze an die Region zu binden und Städte wie Kreise zukunftsfähig aufzustellen.“

Harburger Expertise gefragt

Mit der kommunalen Gesellschaft WLH hat Lüneburg einen erfahrenen Partner für die Entwicklung, Erschließung und Vermarktung von Gewerbequartieren mit ins Boot geholt. Seit Gründung hat die WLH 14 Wirtschafts- und Gewerbegebiete sowohl im Landkreis Harburg als auch außerhalb der Kreisgrenze entwickelt und rund 260 Unternehmen die Ansiedlung ermöglicht. Im Vordergrund aller Aktivitäten steht dabei laut WLH immer die Schaffung wohnortnaher, qualifizierter Arbeitsplätze sowie die Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft. Mit der Wirtschaftsförderung für Stadt und Landkreis Lüneburg (WLG) arbeitet die WLH zudem in mehreren Projekten der Existenzgründungs- und Innovationsförderung sowie im Bereich Technologietransfer seit vielen Jahren zusammen.

„Die Kooperation zwischen benachbarten Wirtschaftsförderungen hat sich vielfach bewährt“, bekräftigt Jürgen Enkelmann, Geschäftsführer der WLG. „Im Interesse einer zügigen Entwicklung von Gewerbeflächen ist es sinnvoll, die Erfahrung und Kompetenz der WLH zu nutzen. Wir werden parallel dazu unsere Kontakte in die Flächenvermarktung einbringen“, so Jürgen Enkelmann weiter.

Nicht nur für die wirtschaftliche Entwicklung ist die geplante Entwicklung von Bilmer Berg II bedeutsam, sondern auch für die Lüneburger Sportentwicklung. Auf einer sieben Hektar großen Fläche (der Stiftung Hof Schlüter), die sich im Süd-Osten an das Gewerbegebiet anschließt, will die Hansestadt ein vielfältiges und breites Sportangebot entwickeln. Eine entsprechende Machbarkeitsstudie hat die Stadt bereits in Auftrag gegeben. „Voraussetzung dafür ist die Erschließung des Gewerbegebietes“, macht Kalisch deutlich. Neben neuen Gewerbeflächen sowie Sportflächen sind Ausgleichsflächen und die Bestandssicherung von Wald- und Grünflächen am Bilmer Berg geplant. Auch soll das gesamte Gebiet mit einem Fuß- und Radwegenetz versehen werden.

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