Unternehmergeist!

Foto: WLHAnna Daburger (links) und Sonja Vent haben die Idee für den WLH-Sonderpreis „Unternehmergeist 2021“ entwickelt. Sie freuen sich auf möglichst viele Bewerbungen. Foto: WLH

WLH Wirtschaftsförderung im Landkreis Harburg lobt einen Sonderpreis
für unternehmerische Aktivitäten infolge der Pandemie aus.

Lockdown, Kurzarbeit, Umsatzeinbußen, Kontaktsperren – in den zurückliegenden 15 Monaten sind viele Unternehmen sehr stark herausgefordert worden. Die Pandemie weckte zum Teil existenzielle Ängste, aber auch einen neuen Unternehmergeist, denn nun galt es vielfach, sich neu zu erfinden und „etwas zu unternehmen“. Auf den drohenden mentalen Zusammenbruch folgten nicht selten ein Aufbruch und eine häufig digitale Weiterentwicklung im Turbo-Modus. Die WLH Wirtschaftsförderung im Landkreis Harburg GmbH hat diese Entwicklung vor allem in den mittelständischen Unternehmen der Region hautnah miterlebt und mitangesehen, wie Unternehmer über sich hinauswuchsen. Der Unternehmergeist dieser Akteure soll in diesem Jahr besonders gewürdigt werden. Anstelle des auf 2022 verschobenen Gründerpreises hat die WLH den Sonderpreis „Unternehmergeist 2021“ ausgelobt. Die Bewerbungsfrist beginnt jetzt.

Gründerpreis auf 2022 verschoben

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Die Idee stammt von Anna Daburger und Sonja Vent, die beide an der Vorbereitung für den Gründerpreis beteiligt gewesen wären. Anna Daburger: „Wir haben den Gründerpreis verschoben, weil er von der Präsenz lebt – wir haben ja immer auch eine kleine Messe organisiert. Trotzdem wollten wir aber etwas anbieten, um die Aktivitäten der Unternehmen wertzuschätzen, die sich den Herausforderungen gestellt und die Zwangspause innovativ genutzt haben. Uns geht es dabei um die drei Punkte digitale Transformation, neue Arbeitswelten und Gründungen.“

WLH-Geschäftsführer Jens Wrede: „Unser Hauptziel ist es, die vielen unternehmerischen Aktivitäten zu würdigen, die sich in dieser Zeit entwickelt haben.“ Stichwort Zeit: Wer sich um den mit insgesamt 6000 Euro dotierten „Unternehmergeist 2021“ bewerben oder ein Unternehmen vorschlagen möchte, der sollte darauf achten, dass die zu würdigenden Aktivitäten in den Zeitraum
1. März 2020 bis 31. Mai 2021 fallen. Der erste Platz ist mit 3000 Euro dotiert, der zweite mit 2000 und der dritte mit 1000 Euro. Die Verleihung soll online oder – wenn möglich – im Rahmen einer Hybridveranstaltung am 11. November 2021 stattfinden. Bewerben können sich Unternehmen, die ihren Sitz im Landkreis Harburg haben. Die Bewerbungsfrist endet am 30. September 2021. 

Bewerbung mit Kurzvideo

Die Bewerbung erfolgt über einen Bewerbungsbogen und ein Kurzvideo. Näheres dazu gibt es auf der WLH-Homepage. Die drei Kriterien noch einmal im Überblick:

π Die Unternehmensidee an sich: Hier geht es um das Thema Gründung und eine Geschäftsidee, die es ohne die Pandemie so nicht gegeben hätte. Sie soll den Mitmenschen nachhaltige Vorteile bieten.

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π Neue Arbeitswelten: Wer für seine Mitarbeiter ein neues Arbeitsplatzkonzept entworfen und umgesetzt hat, kann sich damit bewerben, wenn dabei langfristig gute Arbeitsbedingungen herausgekommen sind.

π Digitale Transformation: Die Krise hat dazu geführt, dass beispielsweise ein neues innovatives und gegebenenfalls sogar disruptives Geschäftsfeld entwickelt wurde. Wenn dabei analoge Prozesse digitalisiert wurden, umso besser. Praktischerweise kann es dabei um neue Methoden der Kundenakquise oder auch Technologien gehen, die eine neue Kontaktbasis zwischen dem Unternehmen und seinen Kunden schafft.

Sonja Vent: „Wir hoffen sehr auf ein großes Echo, denn wir wollen zugleich auch zeigen, wie innovativ und kreativ unsere Wirtschaft in Krisenzeiten funktioniert. Wir wollen Mut machen und aufzeigen, was möglich ist.“ wb

>> Web: www.wlh.eu