Covid-19-Ausbruch im Betrieb – und dann?

Auskunft gibt die Behörde für Wirtschaft und Innovation

Beginnend im Frühjahr 2020 hat sich die Infektionslage stetig verändert. Die Pandemie beschäftigt und fordert alle heraus, im Privaten wie am Arbeitsplatz. Es ist von höchster Bedeutung für den Hamburger Wirtschaftsstandort, dass die Abläufe in den Betrieben so wenig wie möglich durch die Pandemie eingeschränkt werden. Das ist im Interesse der Stadt und der Unternehmen, die hier tätig sind. Wie jedes Unternehmen einen Beitrag dazu leisten kann, haben Gesundheits- und Wirtschaftsbehörde in einem Merkblatt zusammengefasst. Damit erhalten Unternehmen einen Leitfaden, wie sie sich auf einen möglichen Covid-19-Ausbruch in Ihrem Betrieb vorbereiten und wie sie, wenn der Fall eintritt, darauf reagieren. Der Betrieb kann die Ermittlungstätigkeit des Gesundheitsamtes vor Ort unterstützen, indem er zum Beispiel erforderlichen Unterlagen und Informationen vorbereitet und diese bereithält. Senator Michael Westhagemann: „Es ist das Interesse des Senats, die Infektionszahlen zu reduzieren. Für die Unternehmen am Standort ist es wichtig, im Falle eines Corona-Ausbruchs in ihrem Betrieb möglichst schnell zu reagieren, um die Auswirkungen klein zu halten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut zu schützen und damit eine Ausbreitung möglichst zu unterbinden. Das Merkblatt wird dabei helfen, weil es wie eine Checkliste funktioniert.“

Unternehmen sollten bereits vor einem Ausbruch durch einen betrieblichen Pandemieplan auf eine besondere Lage vorbereitet sein. Ziele der betrieblichen Pandemieplanung sind:

  • Minimierung des Infektionsrisikos am Arbeitsplatz
  • Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe, soweit dies möglich ist
  • Erhalt der betrieblichen Infrastruktur
  • Begrenzung des wirtschaftlichen Schadens
  • Aufrechterhaltung der für die Versorgung der Bevölkerung wichtigen Produkten bzw. Funktionen

Im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung sind die personenbezogenen Daten von Mitarbeitern, aus denen deren sichere Erreichbarkeit hervorgeht, von besonderer Bedeutung und von besonderem Interesse für das Gesundheitsamt. Hat der Betrieb zusätzliche Mitarbeiter über Fremdfirmen akquiriert und im Einsatz, dann hat es sich in der Praxis bewährt, dass die Namen fester Ansprechpartner der Fremdfirmen hinterlegt sind. Über diese Quelle hat das Gesundheitsamt Zugriff auf mögliche Kontaktpersonen, die nicht im Unternehmen arbeiten. Dem Gesundheitsamt bietet sich dadurch die Möglichkeit, die Gefahr der Ausbreitung von Infektionsketten bis ggf. in Gemeinschaftsunterkünfte hinein frühzeitig zu unterbinden. Eine enge Zusammenarbeit ist in Ihrem Interesse: Je reibungsloser ein Ausbruchsgeschehen gehandhabt wird, desto größer ist der Nutzen für die betroffenen Personen, den Betrieb und letzten Endes für die Allgemeinheit, wenn durch schnelles Handeln weitere unnötige Infektionen verhindert werden können.

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