Tariffreiheit in Unternehmen

AV-Hauptgeschäftsführer Bernd Wiechel. Foto: B&P

Ricarda Lang möchte Bundestariftreuegesetz, das eine staatliche Auftragsvergabe nur an Unternehmen mit Tarifvertrag vorsieht.

Mit Interesse und großer Verwunderung nimmt der Arbeitgeberverband Lüneburg –
Nordostniedersachsen diverse Vorhaben der Bundesregierung zur Kenntnis. So gibt die
Grünen-Chefin Ricarda Lang in einem Interview im Tagesspiegel bekannt, dass ein
Bundestariftreuegesetz, das eine staatliche Auftragsvergabe nur an Unternehmen mit
Tarifvertrag vorsieht, bis zur Sommerpause durch den Bundestag gebracht werden soll.
Vorgetragen wird dies mit markigen Begriffen, wie „kein staatliches Geld für
Lohndumping“.


Bernd Wiechel, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Lüneburg
Nordostniedersachsen, weist die Begrifflichkeiten entschieden zurück: „Es gibt in
Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Mindestlöhne, die im europäischen Vergleich mit
an der Spitze sind. Hier von Lohndumping zu sprechen, zeugt nicht von besonderer
Sachkompetenz.“, stellt Wiechel klar. „Es ist uns schon bewusst, dass die Bundesregierung mit dem Gesetz Unternehmen dazu zwingen will, sich Tarifverträgen anzuschließen. Dabei wird jedoch außer Acht gelassen, dass erstens bereits viele Unternehmen durch Flächen- oder Haustarifverträge
tarifgebunden sind oder einzelvertragliche Tarifverträge vereinbart haben und zweitens, in
Deutschland eine verfassungsrechtlich geschützte Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie
existiert“, so Wiechel. Mit dem vorgeschlagenen Gesetz wird diese Autonomie durch die
Hintertür aufgehoben. „Eines fällt auf: während für die private Hand immer das Gebot der
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gilt, scheint für den Staat nicht diese Prämisse zu
gelten. Die öffentlichen Aufträge sollten die Unternehmen erhalten, die die Aufgabe am besten und am wirtschaftlichsten erledigen können“, fasst Wiechel zusammen.

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