Steueroasen ade!

Tim Wöhler

Tim Wöhler, Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Steuerrecht.

Seit einigen Jahren löst der geplante internationale Austausch von Steuerdaten immer wieder politische Diskussionen aus. Die angestrebte Transparenz ist nun Wirklichkeit geworden. Zahlreiche als Steueroasen bezeichnete Staaten – so unter anderem die Schweiz und Liechtenstein – haben sich verpflichtet, deutlich enger mit den deutschen Steuerbehörden zu kooperieren. Erstmals wirksame Kontrollmechanismen sollen Steuerhinterziehern das Handwerk legen. Bereits im Jahr 2014 hatten 51 Staaten ein multilaterales Abkommen über den automatischen Austausch von Informationen in Steuersachen unterzeichnet. Mittlerweile ist die Zahl der am Informationsaustausch teilnehmenden Länder sogar auf rund 100 angewachsen. Insbesondere jene Länder, die bislang als „entdeckungssicher“ galten, wie zum Beispiel die Schweiz, Liechtenstein, Singapur und die Cayman Islands, sind dem internationalen Vorhaben zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung beigetreten. 58 der Mitgliedstaaten, zu denen auch Deutschland gehört, gelten als sogenannte „Early Adopters“ und haben das Abkommen als Erste umgesetzt. In diesen Ländern haben Finanzinstitute seit dem Jahr 2016 begonnen, bestimmte Informationen von Steuerpflichtigen zu sammeln und zusammenzustellen. Hierunter fallen sämtliche für die Besteuerung relevante Daten wie Kontostände, Zins- und Dividendeneinnahmen sowie Erlöse aus Veräußerungsgeschäften von Aktien und anderen Wertpapieren. Da durch den internationalen Informationsaustausch eine umfassende Verpflichtung zur Informationsbeschaffung besteht, sind nunmehr nicht nur Banken, sondern auch Versicherungen, Investmentfonds, Stiftungen und Trusts dazu verpflichtet, einschlägige Daten zusammenzutragen. In Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern für die Sammlung und Weitergabe der Daten zuständig.
Ab diesem Jahr wird es für Steuersünder besonders unangenehm. Denn bald werden die gesammelten Daten den jeweiligen Herkunftsstaaten der Geldanleger übermittelt. Der Austausch erfolgt über ein Zentralverzeichnis, das für alle Mitgliedsstaaten zugänglich ist. Durch den Informationsaustausch werden somit sämtliche Geldanlagen, über die der Steuerpflichtige im Ausland bewusst oder unbewusst verfügt, für die deutschen Steuerbehörden mit einem Schlag sichtbar. Der Anleger wird für den Fiskus zum gläsernen Steuerpflichtigen. Der erste Austausch ist für den 1. September 2017 geplant. Für die Anleger in der Schweiz und in Österreich galt bisher noch eine Gnadenfrist, doch seit Anfang 2017 sammeln auch die Steuerbehörden dieser Länder die erforderlichen Daten, um diese erstmals 2018 an die Herkunftsstaaten der Anleger zu melden.

Jetzt wird’s 
unangenehm . . .

Sobald die Finanzdaten den Herkunftsstaaten gemeldet worden sind, ist es für Steuerpflichtige, die diese Einkünfte bisher nicht erklärt haben, kaum mehr möglich, einer Strafverfolgung zu entgehen. Die maximale Freiheitsstrafe beträgt zehn Jahre. Die einzige Möglichkeit, die nicht erklärten ausländischen Einkünfte noch zu legalisieren, liegt in der Erstattung einer vollständigen steuerlichen Selbstanzeige. Hierbei ist keine Zeit zu verlieren. Denn zum einen brauchen viele ausländische Finanzinstitute regelmäßig Monate, um die benötigten Unterlagen zu erstellen und dem Steuerpflichtigen zur Verfügung zu stellen. Zum anderen erlischt die Möglichkeit, sich selbst anzuzeigen, sobald die Steuerbehörde Kenntnis von nicht erklärten Einkünften erlangt. Dies wird spätestens der Fall sein, wenn ein Beamter die entsprechenden Informationen im Zentralverzeichnis gesichtet hat – also ab 1. September 2017. Steuerpflichtige, die über bisher nicht deklariertes Vermögen verfügen, sollten schnellstmöglich zur strafbefreienden Selbstanzeige schreiten, um eine Bestrafung zu vermeiden.
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