Was tun, wenn der Baum brennt?

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Klaus Hain von
Carl Rehder Versicherungsmakler
gibt wertvolle Tipps.

Das braucht wirklich niemand: einen abgefackelten Tannenbaum im Wohnzimmer. Ist das Unglück jedoch passiert, schlägt die Stunde der Versicherer – jetzt geht es um die Schadenshöhe und die Klauseln in den Verträgen. Was dabei besonders zu beachten ist, erläutert Klaus Hain, Inhaber von Carl Rehder GmbH Versicherungsmakler in Hittfeld, im B&P-Gespräch.

Fotos machen

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„Wer jemals in einem Raum war, in dem es gebrannt hat, der weiß, was das bedeutet. Der Brandgeruch ist fürchterlich – und es muss im Grunde alles renoviert werden. Das ist schon die Folge, wenn nur der Adventskranz Feuer fängt und vielleicht der Tisch in Brand geraten ist. Bei einem großen Schaden sind die Folgen oft weitaus schlimmer. Was immer passiert und zum Versicherungsfall werden könnte – auf jeden Fall nach dem Löschen Fotos machen und den Schaden dokumentieren.“

Was steht in der Police?

Ein begrenzter Brandschaden, wie oben geschildert, ist in der Regel ein Fall für die Hausratversicherung. Hain: „Unbedingt in die Police schauen! Dort steht bei den versicherten Gefahren häufig die Formulierung Feuer, Leitungswasser, Hagel. Feuer meint eine offene Flamme, ein Schwelbrand-Schaden ist dann nicht versichert. Deshalb müssen in der Police Sengschäden ausdrücklich genannt werden. Ein zweiter wichtiger Punkt: Prüfen Sie, ob grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. Das ist gerade bei den schnellen Online-Angeboten häufig nicht der Fall. Wie schnell wird eine noch brennende Kerze am Tannenbau übersehen – das wäre schon grob fahrlässig.“

650 Euro pro Quadratmeter

Das Thema „ausreichender Versicherungsschutz“ ist ebenfalls wichtig. Dazu nennt Hain diese Faustregel: „Wenn die Versicherungssumme 650 Euro pro Quadratmeter beträgt, also 65 000 Euro bei einer 100-Quadratmeter-Wohnung, dann löst das einen automatischen Unterversicherungsverzicht aus. Dann wird nicht mehr geprüft, ob eventuell eine Unterversicherung vorliegt. Aber Achtung: Die Höchstauszahlungssumme beträgt dann auch 65 000 Euro. Deshalb sollte besonders hochwertiger Hausrat wie beispielsweise ein teures Instrument oder der Alte Meister an der Wand extra angegeben und der Versicherungssumme zugeschlagen werden.“

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Die Kerze im Auge behalten

Grundsätzlich gilt: Die Hausratversicherung ersetzt den Neuwert. Liegt ein Haftpflichtschaden vor, weil ein Gast in einem fremden Haushalt eine Kerze umgeworfen und einen Brand ausgelöst hat, wird nur der Zeitwert ersetzt. Tritt der Supergau ein und der Tannenbrand führt zu einem Totalschaden (Haus abgebrannt), ist dies zusätzlich ein Fall für die Gebäudeversicherung. Aus Firmensicht sind die Mechanismen dieselben, nur dass die Hausratversicherung dann Inhaltsversicherung heißt. Damit Weihnachten nicht im Desaster endet, rät Klaus Hain: „Lassen Sie niemals eine brennende Kerze unbeaufsichtigt . . .“ wb

>> Web: https://www.carl-rehder.de/