Viele Fragen sind noch ungeklärt

Herbert Schulte Foto: B&P

Steuerberater Herbert Schulte (SKNvonGeyso) über steuerliche Aspekte beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz.

D er Griff in die unendlichen Weiten des Internets eröffnet eine schier unübersehbare Fülle von Informationen und erweckt zugleich den Eindruck, als sei der Inhalt des ganzen Bauchladens kostenfrei zu nutzen. Doch urheberrechtliche Fragen stellen sich trotzdem. Dasselbe gilt für den Datenschutz. Damit nicht genug: „Es gibt auch steuerliche Aspekte, auf die insbesondere Nutzer von KI achten sollten“, mahnt der Harburger Steuerberater Herbert Schulte (SKNvonGeyso) und zielt damit auf durch KI generierte Inhalte, die beispielsweise verkauft werden oder Teil eines Produkts sind. Allerdings liegt das neue KI-Zeitalter rein steuerlich betrachtet vielfach noch im Nebel. Herbert Schulte: „Viele Fragen sind noch nicht geklärt.“

Ein eindeutiger Fall: „Wenn beispielsweise ein freischaffender Texter KI einsetzt und sich von ChatGPT einen Text schreiben lässt, den er anschließend verkauft, dann erzielt er gewerbliche Einkünfte und wird damit gewerbesteuerpflichtig. Verfasst er den Text selbst, zählt der Verkauf als freiberufliches Einkommen und fällt damit nicht unter die Gewerbesteuerpflicht“, sagt Herbert Schulte, verweist aber auch darauf, dass über die Besteuerung von KI-generierten Inhalten aktuell noch diskutiert wird. Er geht davon aus, dass der Einzug der KI ins alltägliche Wirtschaftsleben dazu führen könnte, dass spezielle steuerliche Regelungen gefunden werden müssen. Dies könne auch die steuerliche Anrechenbarkeit von Forschungs- und Entwicklungskosten, die Abschreibung von KI-Systemen und den Umgang mit KI-Patenten betreffen. Wie ist es also zu bewerten, wenn ein Unternehmen die Kosten für GPT4 oder andere abonnierbare KI-Pakete absetzen will?

Anzeige

Ein wirklich großes politisches Thema ist die Besteuerung von Unternehmen, die KI und Robotik einsetzen, um Personal abzubauen. Nicht von ungefähr warnen kritische Stimmen davor, dass KI weltweit zig Millionen Arbeitsplätze kosten wird. Diese Überlegung ist übrigens nicht neu, denn schon in den 80ern wurde über die sogenannte Wertschöpfungsabgabe beziehungsweise die Maschinensteuer diskutiert, die allerdings selbst der Linkspolitiker Oskar Lafontaine als kontraproduktiv abgelehnt haben soll. Schulte: „Es ist nicht auszuschließen, dass diese Debatte durch den nun deutlich spürbaren Einzug der KI in die Unternehmen wieder an Fahrt gewinnt. Außerdem dürften wir erst am Anfang der Entwicklung stehen.“ Bei SKNvonGeyso wird der Siegeszug der KI aufmerksam beobachtet, denn durch die globale Komponente ergeben sich möglicherweise Fragen, die internationales Steuerrecht berühren. Das betrifft nicht nur die Besteuerung von Gewinnen, die in verschiedenen Ländern erzielt werden, sondern auch Fragen der steuerlichen Transparenz und möglicherweise notwendige Steuervorschriften, die im ersten Schritt zumindest mal EU-weit gelten könnten. Herbert Schulte: „Wir wissen noch nicht genau, was da auf uns zukommt – aber es wird kommen. Zurzeit sehen wir nur eine Momentaufnahme. Auf der Basis der aktuellen Erkenntnisse und Einschätzungen ist der Steuerberater gefordert, denn Gestaltungsspielraum gibt es fast immer.“ wb