Staatliche Hilfe für Treppenlift & Co.

Wer altersgerecht umbauen will, darf auf Unterstützung hoffen – Tipps von Herbert Schulte von Dierkes Partner

Herbert Schulte Foto: Wolfgang Becker

Die Babyboomer kommen so langsam in die Jahre. Wer heute an der Schwelle zur 60 steht oder schon darüber ist, steht nicht selten vor der Frage, ob das eigene Haus oder die Wohnung auch in zehn oder gar 20 Jahren noch genutzt werden kann. Wie war das doch gleich mit der steilen und zudem wackeligen Klapptreppe, die ausgefaltet werden muss, um die Deckchair-Auflagen nach der Winterpause vom Spitzboden herunterzuholen? Und ist die Kellertreppe nicht auch ein bisschen zu steil, wenn das Knie von Arthrose geplagt wird und bereits nach einem künstlichen Gelenk schreit? Diese Fragen gefallen niemandem, aber sie tauchen ganz automatisch mit zunehmendem Alter auf und enden nicht selten mit dem beruhigenden Gedanken an einen Treppenlift. Herbert Schulte, Steuerberater und Partner bei Dierkes Partner in Harburg, ist auch ein Babyboomer – mit einem Unterschied. Er kennt sich aus, wenn es darum geht, den Staat an Investitionen zu beteiligen, der für gewöhnlich erst im Alter in den Fokus rücken. Für B&P hat er einige Punkte zusammengetragen.

Um eines gleich auszuräumen: Wer einen Treppenlift bis in den Spitzboden einbauen lassen will, hat ein Problem – denn dieser Fall ist im Katalog der staatlichen Fördermaßnahmen nicht vorgesehen. Trotzdem lässt sich bares Geld sparen, wenn die Reduzierung von Barrieren ins Visier genommen wird.

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Altersgerechtes Umbauen: Wer Barrierefreiheit zum Ziel hat, kann einen Investitionskostenzuschuss beantragen. Das gilt für Eigentümer und Ersterwerber von Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder Eigentumswohnungen in Eigentümergemeinschaften. Auch Mieter sind antragsberechtigt. Bezuschusst werden Maßnahmen, die dem Einbruchschutz oder der Barriere-Reduzierung dienen – allerdings nur in Wohngebäuden, die die Voraussetzungen von Paragraph 2 der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen. Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser zählen nicht dazu.

Diese Maßnahmen können zum Beispiel gefördert werden:

  • Einbau von einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, Balkon-, und Terrassentüren
  • Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
  • Herstellung von Wegen zu Gebäuden sowie regelmäßig genutzter Einrichtungen (mind. 1,50 Meter breit, schwellen- und stufenlos, ebenerdig und mit festem Belag)
  • Einbau einer barrierearmen Haus- oder Wohnungseingangstür
  • Umgestaltung von Treppen in Form von beidseitigen Handläufen ohne Unterbrechung und rutschhemmender Treppenstufen
  • Herstellung von Rampen zur Überwindung von Barrieren
  • Treppenlifte oder andere ergänzende mechanische Fördersysteme
  • Schaffung bodengleicher Duschen
  • Modernisierung von Sanitärobjekten
  • Einbau von altersgerechten Assistenzsystemen

Vieles klingt nach seniorengerecht, kann aber eigentlich in jedem Alter in Anspruch genommen werden. Wer Einbruchschutz im Gegenwert von 1000 Euro einbauen lässt, kann 20 Prozent als Zuschuss bekommen. Ist der Einbau teurer, werden die übersteigenden Kosten mit zehn Prozent gefördert. Höchstgrenze der Investition: 15 000 Euro. Mindestinvestition: 500 Euro.

Bei Maßnahmen zur Barrierereduzierung beträgt der Zuschuss zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten (pro Antrag). Wird der Standard „Altersgerechtes Haus“ erfüllt, beträgt die Förderung 12,5 Prozent. Förderfähig sind Investitionen bis 50 000 Euro. Beispiel: Wer sein Badezimmer altersgerecht umbaut und 15 000 Euro investiert, bekommt einen Zuschuss von 1500 Euro. Herbert Schulte: „Das muss man nur wissen – so ein Antrag spart richtig viel Geld.“ Nur zur Klarstellung: Nicht förderfähig wäre der Einbau einer 1000-Watt-Stereoanlage im Haus eines 25-Jährgen, weil der dies als altersgerecht empfindet – ein rein hypothetischer Fall, versteht sich.

Wer investiert und einen Zuschuss beantragt, kann für die aufgelisteten Maßnahmen darüber hinaus auch einen Förderkredit beantragen, beispielsweise um die noch verbleibenden 13 500 Euro für den Badezimmerumbau zu finanzieren. Die Voraussetzungen sind durchweg identisch, die maximale Kredithöhe beträgt 50 000 Euro, die zu zinsgünstigen Konditionen (ab 0,75 Prozent effektiven Jahreszins) bei einem beliebigen Kreditinstitut beantragt werden kann.

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Personen, die bereits einen Pflegegrad haben, können darüber hinaus noch einen Zuschuss für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bekommen. Hier geht es jetzt konkret um den Bau einer Rollstuhlrampe am Haus, den Einbau eines Treppenlifts und Umbauten im Badezimmer, zum Beispiel den Einbau einer begehbaren Dusche. In diesen Fällen beträgt der Zuschuss 4000 Euro pro Umbaumaßnahme. Bei drei Maßnahmen wären das also maximal 12 000 Euro.

Haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerkerleistungen: Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen, jedoch maximal bis zum Höchstbetrag von 1200 Euro pro Jahr als Steuerermäßigung geltend gemacht werden. Aufwendungen für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen können in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen, jedoch maximal bis zum Höchstbetrag von 4000 Euro pro Jahr, als Steuerermäßigung geltend gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise das Reinigen der Fenster, Gärtnerarbeiten, Putzhilfe, Haushaltshilfe, Malerarbeiten, Pflasterarbeiten oder ähnliches.

Absetzbar sind die Lohnkosten und Anfahrtskosten (jeweils brutto). Materialkosten dürfen nicht berücksichtigt werden. Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass die Leistungen im Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeführt werden, eine Rechnung des Dienstleisters vorliegt und die Rechnung auf das Konto des Empfängers überwiesen wurde. Schulte: „Für Mieter empfiehlt es sich, die jährliche Betriebskostenabrechnung auf entsprechende Aufwendungen zu überprüfen.“wb