B&P-SteuerTipp: Das Deutschlandticket

Maja Güsmer, Dierkes Partner, (c) Martin Zitzlaff

Von Maja Güsmer, Steuerberaterin und Partnerin bei Dierkes Partner

Nun ist es bald soweit, das Deutschlandticket ist ab dem 1. Mai endlich gültig. Dabei gibt es ein paar Punkte für die Lohnabrechnung zu beachten.

Das Deutschlandticket wird auch als Jobticket (sogenannte neue Profi-Karte) zur Verfügung gestellt. Alternativ kann das Unternehmen auch einen steuerfreien Zuschuss zum Ticket leisten. Somit können Arbeitgeber das Ticket ihren Angestellten noch günstiger zur Verfügung stellen.  Wenn die Mitarbeitenden bereits ein Jobticket hatten, wird dieses zumindest beim HVV automatisch in ein Deutschlandticket umgewandelt, wenn das bisherige Ticket mehr als  49 Euro im Monat gekostet hat.

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Das neue Jobticket funktioniert wie folgt:

  • Das jeweilige Unternehmen verpflichtet sich zu einem Großkundenabonnement und leisten somit den Angestellten einen steuerfreien Zuschuss in Höhe von mindestens 12,25 Euro (25 %).
  • Somit wird dann ein 5-%-Jobticketvorteil auf die 49 Euro gewährt.
  • Die Mitarbeiter zahlen dann nur noch 34,30 Euro / Monat für das Deutschlandticket.
  • Intern müssen die Fahrgelder dann über die Gehälter verrechnet und die Gesamtsumme an den HVV überwiesen werden.

Es gibt ein paar Punkte zu beachten: Das Jobticket ist nur steuer- und beitragsfrei, wenn das Unternehmen das Ticket zum Arbeitslohn hinzu gewährt. Dies muss dann im Lohnkonto ausgewiesen und in der Lohnsteuerbescheinigung mit angegeben werden. Die Belege für die Tickets müssen zusätzlich als Nachweis aufgehoben werden. Das neue Jobticket wird nicht zu der Sachbezugsfreigrenze hinzugerechnet.

Zudem gibt es noch eine weitere Möglichkeit: Das Unternehmen kann auch einen Zuschuss zum Deutschlandticket leisten, wenn die Mitarbeitenden selbst das Ticket kaufen. Auch hier wird das Ticket dann dem Arbeitslohn hinzugerechnet und im Lohnkonto sowie der Lohnsteuerbescheinigung mit aufgenommen. Die Arbeitnehmer müssen dem Unternehmen die entsprechenden Belege zur Verfügung stellen, damit diese im Lohnkonto mit aufgenommen werden können. Der Zuschuss bleibt nur steuerfrei bis zu den tatsächlichen Kosten und darf somit maximal 49 Euro betragen.

Hinweis für die Mitarbeiter: Wenn man das Deutschlandticket vom Unternehmen bekommt oder einen Zuschuss zu dem Ticket, wird der Vorteil auf die Entfernungspauschale in der Einkommensteuererklärung angerechnet. Somit kürzen sich die Werbungskosten.

Fragen an die Autorin? mguesmer@dierkes-partner.de

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