Volksbegehren „Hamburg werbefrei“ nicht erfolgreich

Der Senat hat gemäß § 16 Absatz 1 Volksabstimmungsgesetz formell festgestellt, dass das Volksbegehren „Hamburg Werbefrei“ nicht zustande gekommen ist.

Die Vertrauenspersonen der Volksinitiative „Hamburg Werbefrei“ haben nach eigenen Angaben 43.030 Eintragungen eingereicht. Bei der Briefeintragungsstelle und in den öffentlichen Eintragungsstellen sind insgesamt 7.856 Eintragungen eingegangen. Mit maximal 50.886 Unterschriften wurde das Quorum in Höhe von 65.652 gültigen Eintragungen bereits quantitativ nicht erreicht. Die Prüfung der Gültigkeit war deshalb nicht erforderlich.
 
Die Feststellung des Nichtzustandekommens des Volksbegehrens kann noch innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung von den Vertrauenspersonen durch Antrag an das Hamburgische Verfassungsgericht angefochten werden.