Die Brücke zwischen privatem und öffentlichem Baurecht

Schmidt und OrtmannSein Metier ist das Öffentliche Baurecht: Michael Schmidt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Ihr Metier ist das Private Baurecht: Katharina Orthmann LL.M (Real Estate Law), Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht.

Hamburger Kanzlei Rembert Rechtsanwälte hat sich auf die Begleitung von Bauherren, Investoren, Baufirmen und Nachbarn spezialisiert, die ihre Rechte wahren wollen.

Die Elbphilharmonie ist fast zum Greifen nah. Der Blick aus dem Büro von Michael Schmidt am Kajen in Hamburg fällt direkt auf das neue Hamburger Wahrzeichen. Kein schlechter Impuls für einen Rechtsanwalt, der sich gemeinsam mit seiner Kollegin Katharina Orthmann und den weiteren Kollegen des „Baurechtsteams“ um Verwaltungs- sowie Bau- und Architektenrecht kümmert. Beide sind – wie die anderen Kollegen in der Kanzlei auch – in ihren Disziplinen Fachanwälte und gehören zur Kanzlei Rembert Rechtsanwälte, die ihren Sitz in Hamburg und München hat. Spezialität: Baurecht.

Michael Schmidt: „Oft bilden Kanzleien einen Schwerpunkt im öffentlichen oder privaten Baurecht aus, bei uns ist das anders: Wir bieten alles aus einer Hand. Drei Partner sind auf das öffentliche Baurecht spezialisiert, fünf auf das private Baurecht. Da es in beiden Fachrichtungen viele Berührungspunkte gibt, haben wir hier kurze Wege und können unseren Mandaten einen Komplettservice bieten.“ Vier weitere Rembert-Kollegen, die sich mit dem Baurecht beschäftigen, sitzen in München, darunter auch ein Fachanwalt für Vergaberecht, der bundesweit im Einsatz ist. Zum Standort Hamburg gehören zusätzlich zwei Fachanwälte für Familienrecht, zwei Fachanwälte für Arbeitsrecht und ein Fachanwalt für Versicherungs- und Verkehrsrecht. Seit 2011 hat die Kanzlei Rembert Rechtsanwälte ihren Sitz direkt am Hafenrand.

„Auf allen Seiten“

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Katharina Orthmann LL.M. gehört seit 2005 zum Team. Sie ist Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und als solche im Privaten Baurecht, das heißt Zivilrecht, tätig – und das „auf allen Seiten“, wie sie sagt. Zu den Mandaten der Kanzlei zählen Bauherren und Investoren ebenso wie Planer und Unternehmen. Im Öffentlichen Baurecht, dem Fachgebiet von Michael Schmidt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und seit 2014 bei Rembert Rechtsanwälte, geht es dagegen um die Beratung und Begleitung in juristischen Fragen, beispielsweise beim Umgang mit nachbarschaftlichen Widersprüchen, die gegen ein Bauvorhaben erhoben werden, um die Optimierung von Vorbescheidsanträgen, um die Formulierung von Ausnahmen und Befreiungsanträgen sowie die juristische Begleitung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen. Er sagt: „In diesen Fällen ist es unser Ziel, Baurecht zu schaffen und zu verteidigen. Das ist ein Schwerpunkt unserer Arbeit.“ Sollte allerdings der Nachbar, der sich als Inhaber eines Gewerbebetriebes gegen eine heranrückende Wohnbebauung wehren möchte, das Mandat erteilt haben, kann es auch mal darum gehen, Baurecht zu verhindern – je nachdem, welche Seite juristisch aktiv wird.

Nicht selten ist im Baurecht Eile geboten. Was vielleicht allgemein nicht bekannt ist: Wird eine Baugenehmigung erteilt, hat der Nachbar nur einen Monat lang die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen – vorausgesetzt, die Genehmigung ist ihm mitgeteilt worden. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Frist üblicherweise auf ein Jahr. Katharina Orthmann: „Widerspruch ist oftmals rechtlich nötig, um die Interessen zu wahren.“ In ihrem Fachgebiet, dem Zivilrecht, gibt es einen immer beliebteren Weg, juristischen Auseinandersetzungen vor Gericht aus dem Weg zu gehen: „Die Lösung: eine Nachbarschaftsvereinbarung, die wir mit den Parteien formulieren. Das ist sozusagen die Brücke zwischen dem öffentlichen und dem privaten Baurecht.“