Investieren und Sparen in einem Zug

Foto: Wolfgang BeckerGeschäftsführer Klaus Hain mit Büroleiterin Claudia Hagen || Foto: Wolfgang Becker

MetallRente und KlinikRente:
Versicherungsmakler Klaus Hain
über die Vorteile der Betrieblichen Altersvorsorge.

Wenn Unternehmen den Fachkräftemangel beklagen oder in die eigene Belegschaft investieren wollen, um gute Mitarbeiter zu halten, dann lohnt es, sich Gedanken über die betriebliche Altersvorsorge zu machen. Einrichtungen wie beispielsweise das Presseversorgungswerk, das in Zeitungsverlagen seit Jahrzehnten eine „Pflichtveranstaltung“ ist und schon damals der Altersarmut vorbeugen sollte, sind in anderen Berufssparten jedoch keineswegs selbstverständlich. Klaus Hain, Inhaber von Carl Rehder GmbH Versicherungsmakler in Hittfeld, verweist gleich auf zwei Möglichkeiten aus seinem Portfolio: die MetallRente und die KlinikRente – betriebliche Altersvorsorge, auch in Kombination mit Krankenversicherung.

Konsortien im Hintergrund

Die MetallRente hat ihren Namen und Ursprung bei der IG Metall. Das gewerkschaftliche Versorgungswerk versichert Arbeitnehmer aus den Berufsgruppen Metall, Elektro, Holzverarbeitung, Kunststoff und Textil. Hinter dem Versorgungswerk steckt heute ein Konsortium aus Allianz, Ergo, R+V und Swisslife. Die KlinikRente ist maßgeschneidert für medizinische Berufe. Auch hier machen mehrere Versicherer gemeinsame Sache: Allianz, Condor, Deutsche Ärzteversicherung, R+V und SwissLife. In beiden Fällen liegt die Konsortialführerschaft bei der Allianz.

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Klaus Hain: „Der große Vorteil: Selbst eine kleine Fahrradwerkstatt mit drei Mitarbeitern kann, wenn die Berechtigung vorliegt, kostenlos Mitglied der MetallRente werden und von den Großkundenkonditionen profitieren. Der Betrieb wird genauso behandelt, als hätte er 1000 Mitarbeiter.“ Außerdem entfalle das Haftungsrisiko für den Arbeitgeber, denn: „Der ist im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge gesetzlich verpflichtet, für seinen Mitarbeiter das optimale Angebot auszusuchen. Das kann kritisch werden, wenn beispielsweise ein neuer Mitarbeiter einen bestehenden Vertrag mitbringt und sich die Konditionen nachträglich als schlechter erweisen – ein Haftungsfall. Um solchen Scherereien vorzubeugen, bieten wir einen kostenlosen Check an.“

Das Maklerunternehmen Carl Rehder ist Vertragspartner beider Versorgungswerke und bietet Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge auch in Kombination mit einer Absicherung bei Berufsunfähigkeit einschließlich Beitragsübernahme bei Berufsunfähigkeit an. Hain: „Gerade in Corona-Zeiten ein wichtiger Aspekt.“ Er betreut MetallRenten-Kunden auf einer Bandbreite zwischen zwei und 1200 Mitarbeitern, im KlinikRenten-Segment zwischen 15 bis 450 Mitarbeitern. Seine Beobachtung: „Arbeitnehmer nehmen die Leistungen der Versorgungswerke mittlerweile deutlich besser an – wenn sie denn vom Arbeitgeber angeboten werden.“

Ein Rechenbeispiel

Und so funktioniert das: Der Arbeitnehmer bestimmt, wie viel Geld er von seinem Bruttogehalt in die Altersvorsorge investieren möchte. Der Arbeitgeber schießt 15 Prozent dazu. Wandelt der Mitarbeiter 100 Euro in die Versicherungsleistung um, legt der Chef 15 Euro drauf, spart aber zugleich 20 Prozent der Sozialabgaben – also 20 Euro ein. Das hieße: Er macht sogar noch ein Plus von fünf Euro, die wiederum nicht selten in eine Zusatzkrankenversicherung investiert werden – für Vorsorgeleistungen, Zahnreinigung, Krankenhauswahl oder Zahnersatz des Mitarbeiters.

Klaus Hain macht diese Rechnung auf: Für den Arbeitnehmer hieße das 100 Euro Entgeltverrechnung plus 15 Euro vom Arbeitgeber (gegebenenfalls plus fünf Euro Zusatzversicherung) macht 115 Euro pro Monat in die Altersvorsorge (Renten- oder Kapitalleistung) bei etwa 50 Euro weniger Nettogehalt (je nach Steuerklasse). Er sagt: „Und dann ließe sich auch noch die vermögenswirksame Leistung, in der Regel
40 Euro, ins Versorgungswerk einzahlen – eine optimale Lösung, sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer, denn die Beiträge sind sozialversicherungsfrei. Das ganze Konstrukt ist eine Form der Gehaltserhöhung.“

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Im Schnitt, so Hain, investierten Arbeitnehmer 120 Euro vom Bruttogehalt und nähmen eine Reduktion des Nettoeinkommens um 60 bis 70 Euro in Kauf. Ihr Vorteil: zusätzliches Kapital im Alter. Die Vorteile für den Arbeitgeber: Mitarbeiterbindung, ein Steuervorteil und der Wegfall des Sozialversicherungsanteils auf 40 Euro für den Fall, dass die vermögenswirksame Leistung ebenfalls in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird. Hain: „Allein das macht acht Euro Ersparnis pro Mitarbeiter und Monat – klingt wenig, aber in einem Betrieb mit 1000 Mitarbeitern ergibt sich theoretisch eine Ersparnis von fast 100 000 Euro pro Jahr.“ wb

>> Web: https://www.carl-rehder.de/