Braucht mein Unternehmen eine Marke?

Benjamin von Allwörden, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Von BENJAMIN VON ALLWÖRDEN, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

Markenrechten kommt in der Wirtschaft eine hohe Bedeutung zu. Marken können effizienten Schutz vor Konkurrenten bieten und maßgeblich zum unternehmerischen Erfolg beitragen. Teils wird der Wert eines Unternehmens oder eines Produktes in erheblichem Umfang durch den flankierenden Markenschutz geprägt. Unzureichender oder gar fehlender Markenschutz kann demgegenüber weitreichende rechtliche und finanzielle Folgen haben.

Welche Grundlagen des Markenrechts jeder Unternehmer kennen sollte:

Anzeige

Wie Markenschutz entsteht

Markenrechte können nach Paragraph 4 MarkenG durch Benutzung eines Kennzeichens, durch sogenannte „notorische Bekanntheit“ eines Kennzeichens oder durch Eintragung in das Markenregister entstehen. Auf markenrechtlichen Schutz durch die bloße Benutzung eines Kennzeichens sollte man sich allerdings nicht verlassen. Denn dieser Schutz ist an die Voraussetzung geknüpft, dass der Benutzungsmarke eine sogenannte „Verkehrsgeltung“ zukommt. Dafür muss das Kennzeichen in der Regel bei mindestens 25 Prozent der angesprochenen Verkehrskreise als Herkunftshinweis für bestimmte unternehmerische Leistungen erkannt werden. In der Praxis ist der Nachweis einer solchen Verkehrsgeltung mit großem finanziellem Aufwand und rechtlichen Risiken verbunden, da Umfragen bei unabhängigen Instituten beauftragt werden müssen. Ähnliches gilt für Markenschutz durch notorische Bekanntheit, der nur in engen Ausnahmefällen bei einer erhöhten Verkehrsgeltung angenommen werden kann (zum Beispiel Coca-Cola).

Markenschutz entsteht also meistens durch die Eintragung einer Marke in das Markenregister. Dabei gilt der Grundsatz „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Denn ältere Marken genießen Priorität gegenüber jüngeren Marken. Der Tag der Anmeldung ist ausschlaggebend. Markenanmeldungen sind nur erfolgreich, wenn keine absoluten Schutzhindernisse aus dem Markengesetz (zum Beispiel die Bezeichnung einer geografischen Herkunft) und keine Markenrechte Dritter der Registrierung entgegenstehen. Dies zu überprüfen, erfordert in aller Regel anwaltliche Beratung.

Welche Markenformen es gibt

Wortmarken (Produkt- oder Firmennamen) sind in Deutschland am häufigsten anzutreffen. Sie bieten in der Regel den weitreichendsten Markenschutz. Ebenfalls begehrt sind Wort-/Bildmarken (Kombination aus Buchstaben und grafischen Elementen, etwa Logos) und Bildmarken (nur grafische Gestaltungen). Daneben gibt es noch Exoten wie beispielsweise Hörmarken (etwa geschützte Tonabfolgen wie der „Telekom-Jingle“) oder Farbmarken wie das „Sparkassen-Rot“.

Anzeige

In geografischer Hinsicht kann Markenschutz in Deutschland und/oder innerhalb der gesamten Europäischen Union beantragt werden. Auch außerhalb der Europäischen Union können Marken durch entsprechende Anmeldungen geschützt werden.

Was Markenschutz kostet

Die mit dem Markenschutz verbundenen Kosten variieren in Abhängigkeit zu der Anzahl der benötigten „Nizza-Klassen“ (also der Produkt- oder Dienstleistungskategorien). Je breiter das Leistungsportfolio, desto mehr Klassen werden benötigt. Für eine deutsche Marke mit drei Klassen fallen 300 Euro Amtsgebühren an. Eine EU-Marke mit drei Klassen kostet hingegen 1150 Euro. Sofern anwaltliche Beratung in Anspruch genommen wird, kommt noch ein vom Einzelfall abhängiges Beraterhonorar hinzu.

Markenschutz kann nach zehn Jahren jeweils verlängert werden. Eine Höchstdauer des Schutzes gibt es nicht.

Braucht jedes Unternehmen eine Marke?

Nicht jedes Unternehmen benötigt zwingend Markenschutz. Aber eingetragene Marken sind immer von großem Vorteil, wenn die gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen vor Wettbewerbern und Nachahmern geschützt werden sollen. Am Markenschutz zu sparen, erweist sich nur selten als kluge Entscheidung.

Da Markeneintragungen eine behördliche Prüfung durchlaufen und nach Eintragung in das Markenregister eine dreimonatige Widerspruchsfrist läuft, sollten Markenanmeldungen möglichst frühzeitig in den Fokus genommen werden. Sicherheit besteht oft erst nach mehr als einem halben Jahr, was insbesondere im Startup-Bereich und bei Produkteinführungen zu Schwierigkeiten führen kann.

>> Fragen an den Autor?
bvallwoerden@office@va-ra.com