Das guckt sich weg? Besser, ein Sachverständiger guckt mal richtig hin!

Ingo Hobe (links) und Rüdiger Haun

Der Bausachverständige Ingo Hobe (links) und Rüdiger Haun, Leiter die DEKRA-Niederlassung Hamburg-Süd, vor dem Neubau an der Nartenstraße in Harburg. 
Foto: Wolfgang Becker

Hohes Schadenspotenzial

Im modernen Bauen sind die Häuser unter dem Eindruck beispielsweise der Energiesparverordnung derart gut gedämmt, dass intelligente mechanische Wohnraumlüftungen eingebaut werden müssen.Nur so können die Anforderungen an ein modernes Wohnklima umgesetzt werden.

Verständlicherweise ist auch die Abdichtungs-thematik in allen Nassräumen ein besonderes Thema, denn Feuchtigkeit, die durch eine durchlässige Duschabdichtung hinter den Fliesen irgendwo ins Haus eindringt, kann sich nicht mal eben irgendwohin verflüchtigen. Hobe: „Das wird oft unterschätzt. Das Fachthema Abdichtung hat ein hohes Schadens-potenzial.“

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Wird ein Mangel festgestellt, ist die Baufirma am Zuge. Nach Behebung aller Mängel oder bei mängelfreier Herstellung stellt der DEKRA-Experte ein Zertifikat aus. Dass es später trotzdem noch zu Mängeln kommt, kann allerdings auch Hobe nicht ausschließen. „Wir prüfen immer stichprobenartig – in einem Haus kann an so vielen Stellen ein Fehler passieren, das ist trotz aller Sorgfalt einfach nicht immer zu verhindern.“

Das gilt insbesondere bei verdeckten Mängeln – beispielsweise die beschädigte Abdichtung hinter der gefliesten Badezimmerwand. Dazu sagt Rüdiger Haun, Niederlassungsleiter in Harburg: „Ein 100prozentiger Nachweis der Mängelfreiheit ist nur mit einer 100-Prozent-Kontrolle vom Baustoff über Baugrund und -planung bis zur Bauausführung erreichbar. Hinzu kommt, dass Mängel auch relativ sind. Was der Bauherr als möglichen Mangel empfindet, ist möglicherweise nach DIN-Vorschrift beziehungsweise den allgemein anerkannte Regeln der Technik völlig korrekt hergestellt.“ Nach diesen DIN-Vorschriften bzw. anderen Regelwerken prüfen die DEKRA-Bausachverständigen. Hobe: „Abweichungen von den allgemein üblichen Standards muss der Bauherr vor Baubeginn vertraglich vereinbaren. Wer also eine absolut ebene Wand haben will, der sollte das entsprechend vereinbaren. Ansonsten gelten bestimmte Toleranzen.“ Werden bei der Abnahme Abweichungen moniert, heißt es nicht selten: „Das guckt sich weg.“ Der Sachverständige prüft objektiv und entscheidet nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik beziehungsweise den vertraglichen Vereinbarungen.

Bei Großprojekten, beispielsweise im Gewerbe- und Wohnungsbau, sind die DEKRA-Spezialisten häufig auch proaktiv involviert. Haun: „Da sind wir beratend tätig. Dann müssen wir den Mangel nicht finden, sondern können im Vorwege gleich dafür sorgen, dass er verhindert wird.“ Dahinter verbirgt sich eine Prüferweisheit: Der Einsatz der korrekten Verfahren und Materialien am Bau ist im Vergleich zur Mängelbeseitigung nach einem Schadensfall kostenmäßig oft verschwindend gering.

Mal mehr, mal weniger Emotionen

Eine Hauptursache für Baumängel ist laut Hobe und Haun die häufig fehlende Eigenqualitätskontrolle in den Gewerken. Hoher Kosten- und Termindruck begünstigt eine nachlässige Arbeitsweise am Bau. Und: Durch die Zusammenarbeit von vielen verschiedenen Gewerken addieren sich Toleranzen schon einmal zum Negativen. Darüberhinaus hat niemand ein Interesse daran, einen Bau zum Stillstand zu bringen, da alle Termine aufeinander abgestimmt sind.

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Hobe, selber viele Jahre Bauleiter: „Im gewerblichen Bereich laufen Bauprojekte in der Regel auch seitens der Bauherren professionell ab. Im privaten Bau ist das ganze Thema voller Emotionen, denn zumeist baut der Bauherr nur einmal und erfüllt sich damit einen Lebenstraum. Und wenn dann was nicht wie geplant läuft, führt das zu starken Emotionen. wb


Info: Weitere DEKRA-Arbeitsbereiche

  •  Schadengutachten – was ist die Ursache für einen Schaden, wieviel wird die Instandsetzung kosten. Der klassische Fall: Ein Lkw hat ein Einfamilienhaus gerammt. Ist der Schaden reparabel? Hält die Statik? Muss am Ende abgerissen werden? Ein Fall für den Bausachverständigen.
  •  Immobilienwertermittlung – wie hoch ist der Verkehrswert meines Grundstücks, meines Hauses?
  •  Verkehrs- und Planungssicherheit – zum Beispiel als Gegenstand einer Prüfung von Brückenbauwerken.
  •  Bauwerksprüfung – Stand- und Verkehrssicherheit öffentlicher und gewerblicher Gebäude vom Fundament bis zum Dach.
  •  Beweissicherung des Gebäudezustands – damit der Nachbar die alten Risse in seiner Wand nicht auf die Bautätigkeit nebenan schiebt.
  •  Energiepass
  •  Flucht- und Rettungsweg – Planung, Dokumentation
  •  Brandschutz – Planung und Kontrolle
  •  Gebäudetechnik
  •  Prüfung – ortsfester und ortsveränderlicher Elektrogeräte inklusive VDE Prüfungen
  •  Spielplatzprüfungen