Tücken beim neuen Geschäftsgeheimnisgesetz
Eine Kolumne von Rechtsanwalt Sebastian Wessendorf, SchlarmannvonGeyso Grundsätzlich hat der Arbeitgeber einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch. Mit der Einführung des Geschäftsgeheimnisgesetzes sollten diese…