Keine Erben? Wie wäre es mit der Stiftung für Stifter . . .

Foto: Thorsten SundermannSie freuen sich auf Anträge für unterstützungswürdige Zwecke: Andreas Sommer (links), Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Harburg-Buxtehude, und Antonio do Carmo, Leiter Private Banking und Mitglied im Stiftungsvorstand. || Foto: Thorsten Sundermann

Andreas Sommer und Antonio do Carmo über das zehnjährige
Bestehen einer gemeinnützigen Einrichtung der Sparkasse Harburg-Buxtehude.

Seit zehn Jahren bietet die Sparkasse Harburg-Buxtehude mit der Stiftung für Stifter eine perfekte Möglichkeit, Gutes zu tun, ohne sich mit den üblichen Regularien des Stiftungswesens beschäftigen zu müssen. Ein Angebot, so Andreas Sommer, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Harburg-Buxtehude, das angesichts der kontinuierlich zunehmenden Bedeutung von Stiftungen für gesellschaftliche Problemlösungen aktueller denn je ist. Die Metropolregion Hamburg gehöre zu den Stiftungshochburgen in Deutschland, und „immer mehr Menschen möchten sich gesellschaftlich engagieren und Projekte nachhaltig fördern“.

Unter dem Dach der Stiftung für Stifter können bereits Beträge ab 25 000 Euro dem Kapital für gemeinnützige Zwecke zugeführt werden, die der Stifter persönlich bestimmen darf. Eigentlich ist dieser Betrag viel zu gering, um eine eigene Stiftung ins Leben zu rufen, aber 2011 ergriff Antonio do Carmo, Leiter des Private Banking der Sparkasse, die Initiative, um auf Anfragen aus seinem Kundenkreis zu reagieren. Jetzt kann die Einrichtung, zu der mittlerweile an die
20 Treuhandstiftungen und Stiftungsfonds gehören, ein „kleines Jubiläum“ feiern.

Anzeige

Antonio do Carmo: „Wir haben als Sparkasse ein eigenes Stiftungsmanagement für die von uns verwalteten Stiftungen, wie beispielsweise die Jugendstiftung Buxtehude und die Stiftung der Sparkasse Harburg-Buxtehude, die ursprünglich mal zur Unterstützung des Kiekeberg-Museums eingerichtet wurde, heute aber unterschiedlichste Projekte im Landkreis Harburg fördert. Beteiligt sind wir darüber hinaus auch an der Stiftung Johann und Jutta Bossard. Unsere Grundidee war damals, unseren Kunden eine einfache und komfortable Möglichkeit für ihr gemeinnütziges Engagement zu bieten. Die Stiftung für Stifter bietet dazu den juristischen Rahmen.“

Ab 25 000 Euro dabei sein

Ab einem Volumen von 25 000 Euro kann eine Zustiftung in einen eigenen Stiftungsfonds mit individuellem Namen fließen. Bis zu zwei Verwendungszwecke können durch den Stifter festgelegt werden. Ab einer Zustiftung von 100 000 Euro kann eine Treuhandstiftung mit individuellem Namen unter dem Dach der Stiftung für Stifter errichtet werden. Der Stifter kann dann bis zu fünf Verwendungszwecke für die Erträge bestimmen, muss sich aber ansonsten um nichts kümmern. Andreas Sommer: „Wir stellen die komplette Infrastruktur zur Verfügung und das nach wie vor, ohne die Kosten in Rechnung zu stellen. Das Stiftungsmanagement ist ein erheblicher Aufwand – der Rechenschaftsbericht ist dicker als der Jahresabschluss der Sparkasse.“

Oberster Hüter der Stiftungen ist der Vorsitzende Carsten Schmuckall. Stellvertreter ist Antonio do Carmo. Dritte im Bunde ist Isabel Klindworth. So kommt es, dass das Sparkassen-Trio auch im Impressum der Töster Bürgerstiftung auftaucht, die sich unter dem Dach der Stiftung für Stifter findet. Der Stiftungsvorstand ist unter anderem dafür verantwortlich, dass das Kapital der Stiftungen satzungsgemäß investiert wird. Das Vermögen muss in jedem Fall erhalten bleiben, denn nur die Erträge zuzüglich Spenden – 2021 insgesamt rund 170 000 Euro – werden nach ihren jeweiligen Zwecken ausgeschüttet. Laut Sommer und do Carmo sieht die Anlagen-Richtlinie ein breites Investment vor – maximal 40 Prozent des Kapitals soll in Aktien angelegt werden, bis zu 15 Prozent in Immobilien. In engen Grenzen dürfen auch Risiken eingegangen werden, aber de facto wandert das Geld in sehr langfristige Anlagen.

Das Kapital der Stiftung für Stifter hat sich mittlerweile auf 2,2 Millionen Euro summiert. Das klingt überschaubar, aber Sommer sagt: „Interessant ist der nicht sichtbare Teil. Das sind testamentarische Festlegungen. Der Stiftung für Stifter ist über diesen Weg aktuell ein Zufluss von rund 30 Millionen Euro zugesagt – Tendenz steigend. Das Kapital ist vielfach in Immobilien gebunden und gehört Menschen, die keine Erben haben, aber möchten, dass mit ihrem Vermögen auch nach dem Ableben etwas Sinnvolles gemacht wird.“ Eine andere Form sei die Zustiftung zu Lebzeiten: „Es gibt auch Stifter, die erleben wollen, was mit ihrem Vermögen Gutes getan wird.“

Anzeige

Vermögen für gute Zwecke sichern

Wer dagegen etwas für seine Heimatgemeinde tun möchte, der kann als Stiftungszweck die „Förderung der Region“ verfügen und das Geld in Treuhandstiftungen der regionalen Gemeinden geben. Die Töster Bürgerstiftung wurde bereits erwähnt. Auch Buxtehude und Neu Wulmstorf bieten dies beispielsweise an – verwaltet über das Stiftungsmanagement der Sparkasse Harburg-Buxtehude.

Der dritte Baustein zur Ausschüttung für gemeinnützige Zwecke sind die drei Regionalforen Landkreis Harburg, Bezirk Harburg und Stadt Buxtehude, die die Sparkasse jeweils mit 200 000 Euro gesondertem Stiftungskapital ausgestattet hat. Durch eine private Zustiftung verfügt die Buxtehude Stiftung mittlerweile über 220 000 Euro. Hier werden pro Jahr jeweils 8000 bis 9000 Euro Ertrag erzielt und ausgeschüttet – an wen, bestimmen die Regionalforen, in denen Vertreter aus Politik und Wirtschaft sitzen. Sie bringen ihre Bekanntheit, ein wertvolles Netzwerk und einen guten Blick für geeignete Projekte in ihrer Region ein. Sommer: „Auch dies ist eine Möglichkeit, direkt zum Wohle der Heimatregion zu spenden.“

Der Vorstandsvorsitzende weiter: „Neben dem, dass unsere Türen weiteren potentiellen Stiftern jederzeit offenstehen, geht es uns vor allem darum, neue Projekte zu generieren. Unsere Stiftungsmanagerin Isabel Klindworth berichtet regelmäßig, dass noch immer relativ wenig Anträge mit der Bitte um Unterstützung herein kommen. Das darf gern mehr werden.“ Allerdings müssten die Zwecke gemeinnützig sein, betont Sommer. Darauf achte man sehr. Dazu zählten kulturelle und sportliche Themen, der Umwelt- und Tierschutz, Hospiz-Einrichtungen, manchmal sogar landschaftsplanerische Projekte und bedürftige Kinder, die aber nur über Institutionen gefördert werden können.

Wer stiften möchte: Die Obergrenze liegt bei einer Million Euro binnen zehn Jahren – bis dahin ist Steuerfreiheit gegeben. Jegliche Dotierung im Erbfall bleibt schenkungs- und erbschaftsteuerfrei. Ein letzter Hinweis: Bestehende Stiftungen können nach dem bisher geltenden Recht nicht unter das Dach der Stiftung für Stifter eingegliedert werden. Antonio do Carmo: „So ist das mit den Stiftungen. Was einmal verfügt wurde, ist in Beton gegossen . . .“ wb

>> Web: www.spkhb.de/engagement