Küstenländer wollen Weg zum Hafenbau verkürzen

Streitobjekt Offshore-Terminal BremerhavenStreitobjekt Offshore-Terminal Bremerhaven: Die Küstenländer wollen den Instanzenweg für Hafenbauprojekte bis zur endgültigen Entscheidung verkürzen. Foto: Scheschonka

Mit einem „Hafenplanungsbeschleunigungsgesetz“ wollen die norddeutschen Bundesländer ihren Hafenbauprojekten schneller zur Rechtssicherheit verhelfen. Einen entsprechenden Entwurf haben die Länder in den Bundesrat eingebracht. Das Gesetz sieht vor, den möglichen Rechtsweg gegen solche Vorhaben um eine Instanz zu verkürzen.

Dem Entwurf zufolge soll nicht mehr wie bisher das Verwaltungsgericht die erste Instanz bei Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse sein, sondern das Oberverwaltungsgericht. Bislang wurden Klageverfahren gegen Bauprojekte in der Regel von Gegnern oder Befürwortern eines Vorhabens nach der ersten Entscheidung in der ersten Instanz dem Oberverwaltungsgericht zur Überprüfung gegeben.

Entlastung der Gerichte

„Die Gesetzesänderung dient zunächst der Entlastung der Verwaltungsgerichte“, argumentierte Bremens Hafen- und Justizsenator Martin Günthner bei der Vorlage des Entwurfes im Bundesrat. Diese Gerichte seien der Vergangenheit angesichts der Komplexität und des Umfangs von Verfahren zur Überprüfung von Zulassungsentscheidungen für Hafenprojekte oftmals vor besondere Herausforderungen gestellt worden.

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Infrastrukturvorhaben

Das speziell auf die Planung von Seehäfen ausgerichtete Gesetz orientiert sich an bereits bestehenden Regelungen für andere Infrastrukturvorhaben der öffentlichen Hand. „Nach der aktuellen Gesetzeslage sind die Oberverwaltungsgerichte bereits erstinstanzlich für die gerichtliche Überprüfung von Zulassungsentscheidungen unter anderem für Eisenbahnen, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Flughäfen zuständig“, erläuterte Günthner. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die erstinstanzliche Zuständigkeit ausgerechnet für die hochkomplexe Überprüfung von Hafengroßprojekten bei den Verwaltungsgerichten liegen sollte.

Investoren werden verschreckt

Wie bei anderen Großvorhaben kommt es auch bei Hafenbauprojekten in der Regel zu Widersprüchen und Klagen gegen die Planungen. In Bremerhaven beispielsweise beschäftigte der geplante Offshore-Terminal OTB jahrelang die Gerichte, ohne das am Ende ein klares Ja oder Nein dabei herauskam. Die Küstenländer sind überzeugt, dass der in Deutschland im Europa-Vergleich lange Instanzenweg Investoren verschreckt und Arbeitsplätze gefährdet. Eine Beschleunigung des Verfahrens liege auch im Interesse der klagenden Umweltverbände: „Die Gesetzesänderung führt insofern dazu, dass alle Beteiligten möglichst frühzeitig wissen, ob und in welcher Form geplante Neu- oder Ausbauten von Häfen durchgeführt werden können“, argumentierte Günthner. (heu)