Aus 2 mach 3 oder aus 4 mach 3 – Familie im 21. Jahrhundert . . .

Foto: B&PSie schreibt Versicherungsthemen für B&P: Sina Schlosser. || Foto: B&P

Kolumne „Hauptsache sicher“: Wie war das noch mit der Privathaftpflichtversicherung.

Von Sina Schlosser, Prokuristin der
Speditions-Assekuranz Versicherungsmakler GmbH

Heutzutage gibt es ja keine Familienkonstellation mehr, die es nicht gibt. Von dem klassischen Rollenbild der Familie, sprich Mutter, Vater und Kind/er, über Alleinerziehende, Alleinstehende, Paare ohne Kinder, gleichgeschlechtliche Paare oder neu zusammengewürfelte Familien mit einem oder mehreren Kindern – ein Versicherungsthema?

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Privathaftpflichtversicherungen zum Beispiel für: Singles, für Singles mit Kind/ern, für Paare mit und ohne Kinder und Paare/Singles 55+. Wenn also jemand durch Familie dazukommt oder wegfällt, muss der Tarif geändert werden. Bis er mit dem Studium fertig ist, ist der volljährige Sohn im Tarif der Eltern mitversichert. Auch wenn er schon 32 Jahre alt ist. Zieht der 19-jährige Sohn aus, der bereits eine Ausbildung absolviert hat, benötigt er jedoch eine eigene Versicherung.

Bei Paaren, die sich trennen und mit neuen Partnern zusammenziehen, wird es noch etwas komplizierter. Kommen Kinder dazu, ist das Chaos perfekt. In der Regel gibt es ja zwei Elternteile die sich bisher eine Versicherung teilten. Einer der beiden benötigt dann erst einmal eine eigene Versicherung. Derjenige, bei dem die Kinder leben natürlich als Familientarif.

Es ist kompliziert

Zieht man nun mit einem neuen Partner zusammen, dann kann der Vertrag des Partners, der als letztes abgeschlossen wurde, per sofort gekündigt werden. Der Partner oder der Teil der Patchwork-Familie, bei dem die Kinder nicht amtlich gemeldet sind, benötigt dagegen keinen Familientarif, da die Kinder über den Vertrag des Ex-Partners versichert sind. Hierbei ist es egal, ob es sich um eigene, Stief- oder Adoptivkinder handelt. Klingt kompliziert? Ist es auch. Als einfacher Tipp an die Hand: Wer sich liebt, in einem Haushalt zusammenlebt und dort auch gemeldet ist, kann sich einen Vertrag teilen.

Fast identisch funktioniert es mit der Hausratversicherung. Hier bedarf es aber eigener Verträge für die Kinder, wenn sie ausziehen. Einige Versicherer bieten kostengünstig Mitversicherung für die Kinder während der Dauer des Studiums oder der Ausbildung an. Vorsicht ist auch geboten, wenn die Kinder plötzlich Auto fahren beziehungsweise am begleitenden Fahren teilnehmen. Die Kfz-Versicherung muss unbedingt informiert und in der Folge meistens der Tarif angepasst werden. Tarife, die Fahrer unter 21 einschließen, sind um einiges teurer!

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Ist man plötzlich eine Familie, alleinstehend oder mit einem neuen Partner liiert, dann sollte man unbedingt seine bestehenden (Versicherungs-)Verträge prüfen. Der Ex-Partner würde sich im Zweifel zwar über die Ausschüttung der Lebensversicherung und/oder das Erbe freuen, vorgesehen ist das in der Regel aber nicht so. Wie Sie es auch handhaben: Hauptsache Sie sind glücklich und gut versichert!

Fragen an die Autorin zu diesem Thema?
Sina.Schlosser@speditions-assekuranz.de

– Sina Schlosser ist seit mehr als zehn Jahren im Bereich Versicherungen tätig und seit vielen Jahren Prokuristin und Gesellschafterin der SPEDITIONS-ASSEKURANZ Versicherungsmakler GmbH in Hollenstedt

>> Web: www.speditions-assekuranz.de